Im folgenden finden Sie Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie, zur Psychotherapeutischen Sprechstunde sowie zu Kosten.
Wenn Sie Interesse haben, einen Termin zu vereinbaren nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf und erkundigen sich nach freien Terminen. Sofern
ich in absehbarer Zeit einen Termin anbieten kann, können wir einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Das Erstgespräch dient dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen. Ich werde mich für Ihre Situation, Ihr Anliegen und Ihre Ziele interessieren und wir können das weitere Vorgehen besprechen und
ggf. Ihre Fragen klären. Nach dem Erstgespräch bzw. in den ersten Gesprächen können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie bei mir eine Therapie beginnen wollen.
Nach einem Erstgespräch folgen mehrere sogenannte probatorische Sitzungen, welche dem Klienten und dem Therapeuten die Gelegenheit geben, einzuschätzen, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar und
sinnvoll ist. Daneben dient diese Zeit, sich weiterhin gemeinsam ein Bild zu machen, was im Rahmen der Therapie erreicht werden soll. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen kann dann ein Antrag
bei der jeweiligen Krankenversicherung auf eine Psychotherapie gestellt werden.
Eine Psychotherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Vor allem zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Termine üblich. Der Umfang der Behandlung, also die Anzahl der Sitzungen, ist
individuell sehr unterschiedlich. Bei der Krankenkasse beantragt werden können im Wesentlichen Kurzzeittherapien (bis zu 24 Sitzungen) und Langzeittherapien (zunächst bis zu 60 Sitzungen, können
mit besonderer Begründung jedoch verlängert werden).
Seit April 2017 gibt es die Möglichkeit, bei einem Psychotherapeuten eine sogenannte (meist 50-minütige) Psychotherapeutische Sprechstunde zu besuchen. Diese Sprechstunde bietet bspw. die Möglichkeit, zu klären, ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung wäre oder was es noch für Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Da Psychotherapeuten Zeiten für solch eine Sprechstunde offen halten müssen, ermöglicht die Psychotherapeutische Sprechstunde oftmals einen schnelleren Termin. Es ist jedoch leider nicht gewährleistet, dass auch ein freier Therapieplatz für weitere Termine verfügbar ist.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Sie als Patient bedeutet das, dass Sie zum ersten Termin (und dann jeweils zu Beginn
jedes Quartals) Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen. Eine Überweisung brauchen Sie nicht.
Darüber hinaus werden die Kosten einer Psychotherapie üblicherweise von den privaten Krankenversicherungen sowie von der Beihilfe übernommen. Die Übernahme der Kosten für eine
psychotherapeutische Behandlung durch Ihre private Krankenversicherung ist jedoch von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich
teilweise erheblich. Es empfiehlt sich daher, vor der Kontaktaufnahme mit einem Psychotherapeuten bei Ihrer Versicherung die Konditionen einer Kostenübernahme zu erfragen.
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst übernehmen. Sie erhalten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beratung ist keine Leistung der Krankenkassen. Sie müssen für die Kosten also selbst aufkommen. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
Paartherapie stellt ebenfalls keine Leistung der Krankenkassen dar und kann ausschließlich privat in Rechnung gestellt werden.